Angehoerigenintegration
Neue Gießener Studie geht der Frage nach, wie gut Angehörige in die Versorgung von Kranken und Pflegebedürftigen einbezogen werden

Wie in anderen sozialmedizinischen Versorgungsfeldern, bestehen bis heute Wissenslücken zur Bedeutung der Einbindung von Betroffenen und eine unzureichende Berichterstattung über die erreichten Ergebnisqualitäten. Dies betrifft auch die Zusammenarbeit zwischen den Helfern und den Angehörigen in die Pflege und Gesundheitsversorgung. Eine 2024 durchgeführte Gießener TransMIT-Studie will hier Orientierung geben.

Die herausragende Bedeutung der Angehörigen für den Heilungs- und Rehabilitationsprozess ist ebenso bewiesen wie deren überlebensnotwendige Rolle in der Begleitung von alten, unterstützungs- bzw. pflegebedürftigen Menschen. In ungezählten Studien, theoretischen und wissenschaftlichen Begründungsmodellen und schlichtweg den eigenen Alltags- und Lebenserfahrungen, wird dies immer wieder eindrucksvoll belegt. Angehörige ermöglichen nicht nur den größten nichtprofessionellen Pflegedienst, sondern können auch als wichtigste Begleiter anlässlich eines Krankenhausaufenthaltes identifiziert werden. Man denke nur an die Bedeutung der Eltern in der Pädiatrie. Grund genug der Frage nachzugehen, wie es in der Praxis um die Integration von Angehörigen steht?

Auf einer zu diesem Zweck entwickelten Webseite (www.angehoerigenintegration.de) konnte ein Onlinefragebogen sowohl von verschiedenen professionellen Helfergruppen als auch von betroffenen Angehörigen bearbeitet werden. Dieser umfasste Fragen zur Art der Versorgungssituation sowie 20 inhaltliche Fragen zur Praxis der Einbeziehung von Angehörigen in das Versorgungsgeschehen. Folgende Aspekte wurden dabei behandelt: Information und Kommunikation, praktische Anleitungen und Schulungsangebote, Einbindung in Entscheidungsfindungen wie z. B. Verlegungen, Konfliktverhalten, Verweis auf andere Behandlungspartner, rechtliche Rückbindungen. Auch wurden zwei offene Fragen zu weitergehenden Erfahrungen formuliert. Die Bewertung erfolgte nach dem Schulnotenprinzip von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend). Angesprochen wurden Mitarbeiter und Angehörige, die Erfahrungen im Krankenhaus, in Pflegeeinrichtungen bzw. mit den ambulanten Versorgern besitzen.

Als erstes überrascht die deutliche Differenz zwischen der Einschätzung von Helfern und Angehörigen, die bei durchschnittlich um mehr als eine Note liegt. In einer Gesamtbewertung schätzen die Helfer die Qualität der Zusammenarbeit auf 2,4 die Angehörigen auf 3,6. Weit auseinander liegen auch die Einschätzungen zur Beachtung der rechtlichen Verpflichtungen, wie sie sich etwa aus Patientenverfügungen ergeben (Helfer 1,9/Angehörige 3,0), Verweis auf andere Versorgungspartner (Helfer 2,4/Angehörige 4,0) oder auch das Angebot von Schulungen (Helfer 3,7/Angehörige 4,7) oder praxisnahe Anleitungen vor Ort (Helfer 2,9/Angehörige 4,4). Im Unterschied zwischen den Versorgungssektoren sind es die ambulanten Dienstleister, bei denen die Zusammenarbeit mit den Angehörigen am besten gelingt, gefolgt von den Krankenhäusern und knapp hinter diesen die Pflegeeinrichtungen. Dies überrascht nicht, sind hier doch die Abstimmungsprozesse im ambulanten Sektor zwischen den Betroffenen am größten und der Vorteil gelungener Angehörigenintegration auch für die Helfer entlastend.

Gering hingegen war der ermittelte Unterschied zwischen den verschiedenen Einrichtungsträgerschaften, wobei die frei-gemeinnützigen tendenziell über die besseren Ergebnisqualitäten verfügen. In den Antworten der offenen Fragen bei Pflegekräften und Ärzten wird deutlich, wie sehr die Zukunft der Zusammenarbeit mit den Betroffenen durch Unsicherheiten geprägt ist „selbst mühevoll Erarbeitetes besitzt keinen Bestandsschutz“. Dies könnte den Befund erklären, warum es zwischenzeitlich ein offensichtliches „Schulungsdefizit“ gibt.

Zusammengefasst wird deutlich, dass viel Luft nach oben besteht bzw. dass das Gesundheitswesen für die sich bereits gegenwärtig einstellenden Auswirkungen (demographischer Wandel, zu wenige Pflegende und andere Gesundheitsberufe, Rückgang der finanziellen Titel etc.), in denen die systematische Zusammenarbeit mit den Angehörigen zwingend notwendig ist, nur sehr unzureichend vorbereitet sind.

Aufgrund der erreichten Stichprobengröße (Angehörige n=130 Helfer n=146) ergeben sich Einschränkungen hinsichtlich der allgemeinen Übertragbarkeit der Ergebnisse. Das Verfahren ist als kontinuierliches Monitoring vorgesehen, d. h. der Fragebogen ist beständig für die Helfer und Angehörige zugänglich, so dass zukünftig auch spezifische Versorgungssituationen erfasst werden können.

Weitere Informationen im aktuell erschienenen Beitrag: George, W.: Angehörigenintegration im Krankenhaus: Stand der Dinge und Ausblick, in: „das Krankenhaus, Heft 12/2024, Kohlhammer-Verlag

Zum Autor

Wolfgang George (Prof. Dr. phil) ist Diplompsychologe und Krankenpfleger und lehrt seit 2008 an der Technischen Hochschule Mittelhessen und leitet den TransMIT-Projektbereich für Versorgungsforschung. 2003 erschien das Buch „Angehörigenintegration in der Pflege“ In diesem wird u. a. der Begriff Angehörigenintegration in den deutschsprachigen Raum eingeführt. 2005 erschien das Buch „Evidenzbasierte Angehörigenintegration“, in welchem das wissenschaftliche Prinzip der Evidenzbasierung und mit dieser begründeten Angehörigenintegration vorgestellt wird. 2006 wurde das nach Methoden der Medizinischen Psychologie erstellte Assessment Multidimensionales Inventar für Angehörige (MIA) vorgestellt. Als Angehöriger zwischen Patienten und Gesetz erschien 2007 als Ratgeber für Helfer und Betroffene im Spitta-Verlag. In einem durch den GBA-Innofond 2019-2021 geförderten TransMIT-Projekt zur Reduktion der Verlegung Sterbender, standen erneut insbesondere die Angehörigen im Mittelpunkt.

Weitere Informationen zum TransMIT-Projektbereich für Versorgungsforschung und Beratung unter: https://www.transmit.de/geschaeftsbereiche/zentren/details/?z_id=144

 

 

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