Batterie Wertschöpfungskette Förderung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschungen und Entwicklungen zu neuen Technologien entlang der gesamten Wertschöpfungskette Batteriezelle inklusive F&E-Maßnahmen zu Prozessen und Produktionsmitteln im Rahmen der Förderung „Forschung und Entwicklung an Batterietechnologien für technologisch souveräne, wettbewerbsfähige und nachhaltige Batteriewertschöpfungsketten“. Die nächste Einreichungsmöglichkeit haben Sie bis zum 28.03.2024.

Um eine Förderung erhalten zu können,müssen Sie mit Ihrem Projekt eines oder mehrere der folgenden Handlungsfelder adressieren:

  • Handlungsfeld 1: Material- und Produktionsprozessforschung – Entwicklung vom Herstellungs- und Verarbeitungsverfahren von Batteriematerialien sowie dabei verwendeter Hilfsstoffe,
  • Handlungsfeld 2: Skalierungsforschung und Digitalisierung – Skalierungsforschung zur Entwicklung serienproduktionstauglicher Produktionsprozesse oder Prozessschritte,
  • Handlungsfeld 3: Ressourcenschonende Batteriekreisläufe und Rohstoffsicherung – Projekte zu Prozessen und Verfahren zum Recycling wie beispielsweise innovative Demontageprozesse für Batteriezellen, recyclinggerechtes Zelldesign, Wiedergewinnung von (kritischen) Rohstoffen inklusive der Resynthese von Materialien oder die Wiederverwertung zurückgewonnener Sekundärrohstoffe,
  • Handlungsfeld 4: Aussichtsreiche Technologievarianten der Zukunft – Fokussierung auf Festkörperbatterien, Natrium-Ionen-Batterien und andere im Kontext des BMBF-Dachkonzepts Batterieforschung als „alternative Batterietechnologien“ bezeichnete Batterievarianten,
  • Handlungsfeld 5: Batterie(forschungs)ökosystem – Vernetzung der Akteure entlang der Wertschöpfungskette sowohl in Deutschland und Europa als auch international zum Aufbau einer technologisch souveränen, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Batteriewertschöpfungskette.

Die Förderung erhalten Sie als Zuschuss.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die EU-Kriterien für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.
Zweistufiges Antragsverfahren.

Einreichungsfristen 28. März 2024, 30. September 2024, 31. März 2025, 30. September 2025, 31. März 2026.

Erfahren Sie mehr beim Projektträger Jülich unter https://www.ptj.de/projektfoerderung/programmname/bats

Sie haben keine Erfahrung mit Fördermitteln?

Dann hilft Ihnen Marc Buhlmann, unser Manager EU- und Nationales Fundraising, Fördermittelmanager.
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