FÖRDERMITTEL TOP 10

In einer sich wandelnden Industrielandschaft sind Fördermittel mehr als nur finanzielle Unterstützung – sie sind der Schlüssel zu bahnbrechenden Technologien und nachhaltigem Wachstum.

Gerade für forschungsintensive Unternehmen eröffnen sie Möglichkeiten, Risiken zu minimieren und gleichzeitig Innovationszyklen zu beschleunigen. Doch welche Förderprogramme sind wirklich relevant?
Entdecken Sie unsere Top 10 Fördermittel, die Ihrer Forschung und Entwicklung den entscheidenden Vorsprung verschaffen können und Sie bei nachhaltigen Investitionen unterstützen.

 

Top 1: Förderung „KMU-innovativ“

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit "KMU-innovativ" industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben der Spitzenforschung in KMU. Mit dem Programm will das BMBF die Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln vereinfachen. Ein zentraler Lotsendienst hilft in allen Fragen weiter, verbindliche Bearbeitungsfristen geben Planungssicherheit. KMU-innovativ ist in Technologiefelder aufgeteilt:

  • Bioökonomie
  • Biomedizin
  • Elektronik und autonomes Fahren; High Performance Computing
  • Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung
  • Medizintechnik
  • Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität
  • Materialforschung
  • Photonik und Quantentechnologien
  • Ressourcen und Kreislaufwirtschaft
  • Zukunft der Wertschöpfung

Förderwürdig sind Einzelvorhaben oder Verbundvorhaben. Es zudem ist auch die Förderung von Verbünden unter Beteiligung mehrerer KMU und/oder Forschungseinrichtungen und/oder Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, möglich. Die Koordination von Verbundvorhaben mehrerer Partner liegt bei einem der beteiligten Industrieunternehmen, in der Regel bei einem KMU. Es muss der Nutzen des Vorhabens in erster Linie den an der Forschung und Entwicklung beteiligten KMU zugutekommen und ist anhand eines Verwertungsplans darzustellen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss für die Dauer von bis zu 3 Jahren mit folgenden Förderquoten:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (bis zu einer Größe von 1 000 Mitarbeitern oder einem Umsatz von 100 Mio. Euro, die nicht überwiegend im Besitz von Großunternehmen sind) und Forschungseinrichtungen mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten für gewöhnlich 50% ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
  • KMU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus von bis zu 20% erhalten. Hierfür müssen sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Hochschulen oder außeruniversitäre Einrichtungen können bis zu 100% Förderung der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben wird zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20% gewährt.

Bei Kooperationsprojekten wird erwartet, dass mindestens die Hälfte der beantragten Fördermittel den beteiligten KMU zugutekommt.  Das maximale Projektvolumen ist von der Projektkonstellation vom Leistungsvermögen der beteiligten KMU abhängig.

Zweistufiges Antragsverfahren. Vorlage der Projektskizze zum 15. April bzw. 15.Oktober des jeweiligen Jahres. Etwaige Aufforderung Vollantrag und Bewilligung jeweils innerhalb 2-3 Monaten. Eingereichte Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.

https://www.bmbf.de/bmbf/de/forschung/innovativer-mittelstand/kmu-innovativ/kmu-innovativ_node.html

 

Top 2: Förderung „ZIM“ (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) möchte mit ZIM vor allem KMU zu mehr Innovationstätigkeit ermutigen. Die Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit sollen gestärkt werden. Ziel ist die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Gefördert werden:

  • FuE-Einzelprojekte
  • FuE-Kooperationen
  • FuE-Netzwerke (hier nicht weiter erläutert)

In Einzelprojekten betragen die zuwendungsfähigen Kosten maximal 550.000€. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung bis zu folgenden Fördersätzen:

  • kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen und kleine junge Unternehmen: 45%
  • kleine Unternehmen: 40%
  • mittlere Unternehmen: 35%
  • weitere mittelständische Unternehmen: 25%

Bei Kooperationen betragen die zuwendungsfähigen Kosten für Unternehmen je Teilprojekt bis 450.000€, für Forschungseinrichtungen je Teilprojekt bis 220.000€.
Die Zuwendungshöhe für ein Gesamtprojekt kann maximal 2.300.000€ betragen.

Hier sind Kooperationen auch auf interanationaler Ebene möglich.
Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung bis zu folgenden Fördersätzen (Inland):

  • kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen (GRW): 55%         
  • kleine junge Unternehmen: 50%            
  • kleine Unternehmen: 45%        
  • mittlere Unternehmen: 40%    
  • weitere mittelständische Unternehmen (unter 500 Beschäftigte): 30%
  • weitere mittelständische Unternehmen (unter 1000 Beschäftigte in KMU-Kooperation): 30%

Anträge können jederzeit eingereicht werden. Pflicht Einreichung Vorabskizze besteht nicht.

https://www.zim.de/ZIM/Navigation/DE/Home/home.html#main-nav-foerderangebote

Spannend hier ist auch, dass Im Vorfeld Leistungen zur Prüfung der Durchführbarkeit eines beabsichtigen FuE-Einzel- oder Kooperationsprojekts ergänzend gefördert werden können.
Dabei ist es möglich, bis zu zwei externe Dienstleister mit entsprechenden Fachkenntnissen hinzuzuziehen. Hier gibt es 70% Förderung auf die Kosten (max. 100.000€) für kleine Unternehmen., bzw. 70% Förderung auf die Kosten (max. 200.000€) bei Kooperationen für kleine Unternehmen.

https://www.zim.de/ZIM/Navigation/DE/Foerderangebote/Durchfuehrbarkeitsstudien/durchfuehrbarkeitsstudien.html

 

Top 3: Förderung „LOEWE-Förderlinie 3“

Das Kürzel LOEWE dieser Förderung der hessischen Landesregierung steht für die "Landes-Offensive zur Entwicklung Wissenschaftlich-ökonomischer Exzellenz".

Um die Einführung marktfähiger und innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu beschleunigen, stehen in der LOEWE-Förderlinie 3 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Fokus, die im Verbund zwischen mindestens einem Unternehmen sowie mindestens einer Hochschule oder Forschungseinrichtung in Hessen realisiert werden. In einen Verbund können weitere Verbundpartner wie z.B. Entwickler oder Anwender aufgenommen werden.

Die Vorhaben weisen einen innovativen Charakter, ein hohes technologisches Risiko sowie eine erkennbare Markt- und Kundennähe auf und enthalten insbesondere eine Anwendungsnähe.

Die LOEWE-Förderlinie 3 ist für alle Branchen und Technologien offen. Antragsberechtig sind:

  • unabhängige kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen,
  • Ingenieurbüros und ähnliche Freie Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen,
  • hessische Hochschulen für Angewandte Wissenschaften inkl. Hochschule Geisenheim University,
  • inhaber- oder durch Personengesellschafter geführte Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz bis 200 Mio. Euro,
  • familiengeführte Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigen und Konzern- oder Finanz-beteiligungen i.d.R. nicht über 25 %,
  • Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Hessen,
  • Körperschaften des Öffentlichen Rechts bzw. gemeinnützige Körperschaften in Nicht-Landesträgerschaft für gemeinnützige Zwecke.

Als Konsortialführer können die ersten fünf genannten Antragsberechtigten fungieren, die ihren Sitz in Hessen haben.

  • Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 50 % gewährt.
  • Bei partnerschaftlich eingebundenen Universitäten, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, die im Vorhaben nichtwirtschaftlich tätig sind, können bis zu
    90 % ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
  • Bei antragstellenden Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, die im Vorhaben nichtwirtschaftlich tätig sind und die Koordination des Vorhabens übernehmen (Konsortialführer), können bis zu 100 % ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden zzgl. einer Overhead-pauschale auf ihre Personalkosten in Höhe von 20 %.
  • Zuwendungsfähig sind Personalausgaben in Unternehmen (nach Stundensätzen), Personalausgaben in Hochschulen (nach TV-H), Sachausgaben (Mieten, Leasingraten, Leistungen Dritter, Abschreibungen, Verbrauchsmaterial, Betriebsmittel u.ä.), die unmittelbar für die Durchführung des Vorhabens anfallen.
  • Nicht zuwendungsfähig sind Investitionen, kalkulatorische Kosten und Vorlaufkosten.

Das Antragsverfahren zweistufig. Die Antragstellung kann jederzeit bei der Innovationsförderung Hessen in der HA Hessen Agentur GmbH erfolgen.

https://www.innovationsfoerderung-hessen.de/loewe-foerderlinie-3

 

Top 4: Forschungszulage (nach FZulG)

Keime Förderung im klassischen Sinn - die steuerliche Forschungszulage wurde als staatliche Fördermöglichkeit im Corona-Jahr 2020 vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) in Deutschland eingeführt. Die Forschungszulage macht es Unternehmen möglich ihre Ausgaben für Forschung und Entwicklung durch eine Steuergutschrift fördern zu lassen Die Maßnahme wurde initiiert, um Innovationen in der Wirtschaft zu unterstützen und FuE-Tätigkeiten in Deutschland zu halten.

Unternehmen können dabei bis zu 25 % (KMU ab 2024 sogar 35%) ihrer anerkannten Aufwendungen in laufenden, geplanten und abgeschlossenen FuE-Projekte als Steuerermäßigung erhalten, wobei die maximale jährliche Fördersumme pro Unternehmen bis Anfang 2024 auf 1 Million Euro begrenzt war. Durch das Wachstumschancengesetz wurde ab Frühjahr 2024 die mögliche Fördersumme auf bis zu 3,5 Millionen Euro pro Jahr erhöht. Weiterhin wurden ab 2024 auch Abschreibungen auf Investitionen in den Projekten als förderfähig eingestuft.

Die Anspruchsberechtigung setzt die Durchführung eines begünstigten FuE-Vorhabens voraus, mit dem nach dem 1. Januar 2020 begonnen wurde. Eine rückwirkende Förderung von bis zu 4 Jahren ist möglich. Mit dem Jahreswechsel sind somit Projekte bis Projektstart am 01.01.2021 für das Antragsverfahren geeignet.
Begünstigt sind FuE-Vorhaben, soweit sie einer oder mehreren der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind.

Für Beantragung und Gewährung der Forschungszulage ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen:

Zuerst ist bei der BSFZ eine Bescheinigung über die Begünstigungsfähigkeit eines FuE-Vorhabens zu beantragen. Das antragstellende Unternehmen erhält über das Vorliegen eines begünstigten FuE-Vorhabens von der BSFZ eine Bescheinigung. Die BSFZ übermittelt die Bescheinigung auch unmittelbar an das jeweils zuständige Finanzamt des antragstellenden Unternehmens. Diese Bescheinigung ist Voraussetzung für die Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt (2. Schritt)

Im zweiten Schritt ist die Forschungszulage bei dem für die Besteuerung des anspruchsberechtigten Unternehmens nach dem Einkommen zuständigen Finanzamt zu beantragen. Dieser Antrag ist für alle begünstigen FuE-Vorhaben eines anspruchsberechtigten Unternehmens immer erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres zu stellen, in dem die förderfähigen Aufwendungen für begünstigte FuE-Vorhaben entstanden sind. Die Forschungszulage wird nach der Festsetzung allerdings nicht sofort ausgezahlt, sondern im Rahmen der nächsten erstmaligen Festsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer vollständig auf die festgesetzte Steuer angerechnet. Ergibt sich nach dieser Anrechnung ein Überschuss, wird dieser als Einkommen- oder als Körperschaftsteuererstattung ausgezahlt.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Forschungszulage/forschungszulage.html

 

Top 5: Förderung „DIGI Zuschuss“

Förderung von KMUs aus Mitteln des Landes Hessen zu Unterstützung der digitalen Transformation Ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse sowie der Verbesserung Ihrer IT-Sicherheit.

Das Programm fördert Unternehmen bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse und der Verbesserung der IT-Sicherheit mit bis zu 10.000 Euro. Die Maßnahmen müssen beim Antragsteller zum Einsatz kommen. Wichtig ist, dass ein Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation des Unternehmens zu erkennen ist.

Bezuschusst werden förderfähige Investitionen ab 4.000€. Die Förderquote liegt bei bis zu 50% der förderfähigen Investitionen.

Die Auswahl der geförderten Unternehmen erfolgt im Zufallsverfahren.

Die nächsten Calls folgen in 2025. Wann der erste Call für den DIGI-Zuschuss im Jahr 2025 stattfinden wird und das Bewerbungsfenster sich wieder öffnet, steht leider noch nicht fest.

Zu diesen Terminen können sich interessierte Unternehmen, analog der vorangegangenen Förderaufrufe, über ein Onlineformular für die Antragstellung bewerben.

Nur Unternehmen und freie Berufe, welche die Voraussetzungen eines KMU erfüllen und im Bewerbungsverfahren erfolgreich registriert wurden, nehmen an dem sich anschließenden Zufallsauswahlverfahren teil.

https://www.technologieland-hessen.de/DIGI-Zuschuss

 

Top 6: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie als ein kleines und mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) oder als Freiberuflerin*innen, wenn Sie eine externe Beratung in Anspruch nehmen wollen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Allgemeine und spezielle Beratungsthemen können sein:

  • Fachkräftesicherung und - bindung,
  • Kosteneinsparungen,
  • Anpassungen des Geschäftsmodells,
  • Umgang mit Umsatzrückgängen,
  • Umgang mit Liquiditätsproblemen,
  • Veränderungen des Produktportfolios,
  • Investitionsplanung,
  • Optimierung von Prozessabläufen beziehungsweise der Organisation,
  • Qualitätsmanagement,
  • Begleitung bei der Einführung neuer Systeme, beispielsweise IT-Systeme,
  • Nachhaltigkeit und Umweltschutz,
  • alternsgerechte Gestaltung der Arbeit,
  • Gleichstellung und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung oder
  • bessere betriebliche Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Region bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen EUR 2.800.

Der Antrag wird über eine Leitstelle eingereicht. Die Kontaktdaten der Leitstellen finden sich online bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Antrag stellen vor Beginn einer geplanten Beratung online über die Antragsplattform des BAFA.

Jedes Unternehmen kann bis 31.12.2026 maximal 5 Anträge auf Förderung stellen, jedoch nicht mehr als 2 pro Jahr. Dabei müssen Sie die De-minimis-Höchstgrenzen beachten.

https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html

 

Top 7: Förderung „F&E-Vorhaben in Unternehmen“

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) fördert das nachhaltige Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen.

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen mit dem Forschungscharakter der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung (Einzelvorhaben). Die Vorhaben sollen die wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Potenziale des Standorts Hessen stärken und einen Beitrag zur Zielerreichung der Hessischen Innovationsstrategie in einem ihrer sieben Zukunftskompetenzfelder leisten:

  • Digitale Technologie und Digitalwirtschaft
  • Gesundheit und Life Sciences
  • Mobilität und Logistik
  • Energiesysteme und -effizienz
  • Advanced Manufacturing und Werkstoffe
  • Kultur- und Kreativwirtschaft
  • Finanzwirtschaft

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von max. 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben eines Vorhabens aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) als freigestellte Beihilfe gewährt.

Die anteilige Höhe der Förderung bestimmt sich nach dem Forschungscharakter des Vorhabens und der Größe des antragstellenden Unternehmens.

Antragsberechtigt sind KMU bzw. kleine Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung (Unternehmen, die bis zu 499 Mitarbeiter beschäftigen und keine KMU sind) der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Betriebssitz oder eine Betriebsstätte in Hessen haben.

Die Förderung beträgt max. 500.000 Euro. Im Fokus stehen Vorhaben von mindestens 200.000 Euro förderfähigen Ausgaben und einer Laufzeit von in der Regel zwei bis drei Jahren.

Zuwendungsfähig sind projektbezogene Personalausgaben auf Basis von Standardeinheitskosten zuzüglich einer Gemeinkostenpauschale in Höhe von 15%, Ausgaben für Materialien, Investitionen im Rahmen von Mietkaufverträgen, Instrumente und Ausrüstungen bzw. Abschreibungen sowie Ausgaben für Auftragsforschung, Wissen, Beratung und gleichwertige Dienstleistungen.

Die Laufzeit beträgt in der Regel zwei bis drei Jahre.

Ein geplantes Fördervorhaben sollte aus mindestens 200.000 Euro förderfähigen Kosten bestehen.

Es handelt sich um Mittel des "Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung" (EFRE).

Die Antragstellung wird intensiv über die Ansprechpartner der Hessen Agentur begleitet.

https://www.innovationsfoerderung-hessen.de/fue-vorhaben-in-unternehmen

 

Top 8: Förderung „Betriebliche Investitionen (Einzelbetriebliche Förderung)“

Das Land Hessen fördert Investitionen, die geeignet sind, durch Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar, dauerhaft und wesentlich zu erhöhen (Primäreffekt). Insbesondere KMU können eine Förderung von betrieblichen Investitionen beantragen.

Zuwendungsfähig sind Investitionen speziell von KMU in materielle und immaterielle Vermögenswerte im Zusammenhang mit

  • der Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen),
  • der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen),
  • der Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte,
  • der grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte.

Außerdem wird auch der Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte gefördert, sofern diese geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre und sofern die Vermögenswerte von einem Investor erworben werden, der in keiner Beziehung zum Verkäufer steht.

Besonders förderungswürdig sind Investitionen, die in besonderem Maße zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und damit zu einer Verbesserung der Chancengleichheit sowie zu einer ressourceneffizienteren Produktion und Kreislaufwirtschaft und/oder zur Verminderung von CO2-Emissionen beitragen.

Mit dem Investitionsvorhaben müssen neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden. Ausbildungsplätze können wie Dauerarbeitsplätze gefördert werden. In der zu fördernden Betriebsstätte müssen außerdem Güter hergestellt oder Leistungen erbracht werden, die überwiegend, d. h. zu mehr als 50% des Umsatzes, regelmäßig überregional abgesetzt werden.

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss und/oder als rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Investitionsausgaben gewährt. Sie beträgt abhängig von dem Fördergebiet und der Größe des Unternehmens zwischen 10% und bis zu 30% der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben.

Sofern weitere öffentliche Fördermittel für dasselbe Vorhaben in Anspruch genommen werden, wird deren Subventionswert auf den Förderhöchstsatz und/oder den Beihilfehöchstbetrag angerechnet. Der jeweils zulässige Höchstwert darf nicht überschritten werden.

Landesmittel werden in der Regel als rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Rückzahlung erfolgt in einer Summe nach zehn Jahren beginnend mit der ersten Auszahlung für das geförderte Investitionsvorhaben. Der Eigenbeitrag des geförderten Unternehmens zur Finanzierung des Investitionsvorhabens aus Eigen- oder Fremdmitteln muss mindestens 25% betragen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

https://www.wibank.de/wibank/betriebliche-investition-efre/betriebliche-investitionen-418822

 

Top 9: Förderung „Distr@l“

Das Land Hessen unterstützt bei innovativen Digitalisierungsvorhaben und auch bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit digitalem Bezug. Mit Distr@l werden Vorhaben, die den Stand der digitalen Technik signifikant erhöhen, gefördert.
Distr@l ist dabei explizit themenoffen und legt den Fokus auf digitale anwendungsbezogene Vorhaben.

Die Förderung teilt sich in folgende Förderlinien auf:

  • Machbarkeitsstudien (Förderlinie 1)
  • Digitale Produktinnovationen (Förderlinie 2A)
  • Digitale Prozessinnovationen (Förderlinie 2B)
  • Digitale Pioniere (Förderlinie 2C)
  • Wissens- und Transferprojekte zur Digitalisierung (Förderlinie 3)
  • Validierungsforschung im digitalen Kontext (Förderlinie 4A)
  • Wachstum im digitalen Kontext (Förderlinie 4B)

Die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für:

  • Förderlinie 1: Machbarkeitsstudien bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 100.000,
  • Förderlinie 2A: Digitale Produktinnovationen zwischen 50 Prozent und 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 500.000,
  • Förderlinie 2B: Digitale Prozessinnovationen zwischen 50 Prozent und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 500.000,
  • Förderlinie 2C: Digitale Pioniere bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber
    EUR 100.000,
  • Förderlinie 3: Wissens- und Transferprojekte zur Digitalisierung bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 1 Million,
  • Förderlinie 4A: Validierungsforschung im digitalen Kontext bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 1 Million, und
  • Förderlinie 4B: Wachstum im digitalen Kontext im 1. Jahr bis zu 100 Prozent und im 2. Jahr bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 160.000.

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte eine Projektskizze ein, in der 2. Stufe wird dann der Vollantrag erforderlich.

Ausnahme hier, für die Förderlinie 1 „Machbarkeitsstudien“ gilt ein einstufiges Antragsverfahren.
Skizzen können kontinuierlich eingereicht werden.

https://digitales.hessen.de/foerderprogramme/distrl

 

Top 10: Förderung „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss: Modul 3 - MSR, Sensorik und Energie-Management-Software“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz in Unternehmen. Förderfähig sind insbesondere der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme:

  • von Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder eines Umweltmanagementsystems (Energiemanagement-Software).
  • von Sensoren und von Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energieströmen sowie zur Erfassung sonstiger für den Energiebedarf relevanter Größen zwecks einer Einbindung in das Energie- oder Umweltmanagementsystem.
  • von Steuer- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen, sofern der vornehmliche Zweck in der Reduktion des Energiebedarfs liegt.

Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen insbesondere:

  • Erwerb einer Lizenz zur Nutzung einer Energiemanagement-Software oder Softwarelösung
  • Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von
    • Sensoren zur Integration in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem bzw. alternatives System
    • Analog-Digital-Wandlern
    • Aktoren zur effizienten Steuerung/Regelung von Energieströmen
    • Datenloggern sowie Gateways zur Übertragung von Sensordaten zur Softwarelösung, deren Einsatz zur quantifizierbaren Reduktion des Energieverbrauchs führen soll
  • Einweisung bzw. Schulung Personal durch 3. im Umgang mit der geförderten Softwarelösung
  • Sofern es sich bei der Energiemanagement-Software um einen Cloud-Dienst handelt: Die vollständigen externen Kosten zur Nutzung

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Investitionen in gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen.
  • Maßnahmen, die bereits begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.

Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Unternehmensgröße:

  • kleine Unternehmen: 45 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • mittlere Unternehmen: 35 Prozent der förderfähigen Kosten
  • große Unternehmen: 25 Prozent der förderfähigen Kosten.

Förderfähige Kosten sind alle Kosten für die Umsetzung der Maßnahme und Nebenkosten für die Planung und Installation. Förderfähig sind ebenfalls Kosten für den Anschluss der geförderten Technologien, inklusive notwendiger baulicher Maßnahmen, die Erstellung eines Messkonzepts durch Dienstleistende.

Die maximale Zuschusshöhe beträgt 20 Millionen Euro.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme/Modul3_Energiemanagementsysteme/modul3_energiemanagementsysteme_node.html

Eine Liste förderfähiger Softwaresysteme findet sich zudem unter:

 

Haben Sie Fragen?

Marc Buhlmann, Fördermittelmanager, hilft Ihnen gerne.

Rufen Sie diesen unter +49 (641) 94364-50 an oder schreiben Sie ihm per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Edit: Diese Recherchen wurden mit größter Sorgfalt und Genauigkeit durchgeführt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Rechercheergebnisse kann jedoch nicht übernommen werden. Die in den Ergebnissen ausgewiesenen Fördermittel stehen unter dem Vorbehalt der Prüfung und Bewertung durch die Bewilligungsstelle.